Allgemeine Geschäftsbedingungen Beispielseite Mustertemplate

AGB's


Als PDF Dokument

Präambel

Die "Vermietungsagentur meine-ostseeferien, Inh. Alexander Kintea" –nachfolgend „Vermittler“ genannt, vermittelt Ferienwohnungen und Ferienhäuser (nachfolgend zusammenfassend als „Ferienunterkünfte“ bezeichnet), im Namen des Vermieters. Die vertraglichen Beziehungen bzgl. der Vermietung bzw. Anmietung der Ferienunterkünfte entstehen zwischen dem Vermieter und dem Mieter direkt. Der Vermittler vermittelt diesen Vertragsabschluss nur und hilft bei dessen Abwicklung (insbesondere bzgl. der Buchungsabwicklung und bzgl. der Abrechnung), wird aber nicht Vertragspartei im Rahmen dieses Vertrages

§ 1 Mietgegenstand, Einrichtung, Belegungszahl
Als Ferienunterkunft wird durch den Vermieter an den Mieter die in der Anfrage genannte Ferienunterkunft vermietet (Mietobjekt). Das Mietobjekt darf maximal mit der in der Anfrage genannten Personenzahl (Zahl der maximal zulässigen Übernachtungspersonen, inkl. Klein-und Kleinstkindern) bezogen werden. Das Rauchen ist im Mietobjekt nicht gestattet. Das Mietobjekt ist für die angegebene Personenzahl möbliert, einschließlich Betten und Hausrat. Bettwäsche und Handtücher sind nicht enthalten. Sie können vom Mieter auf eigene Kosten mitgebracht oder beim Hausmeister-Service gegen Entgelt gemietet werden

§ 2 Zustandekommen des Vertrags, Buchungsbestätigung
Mit der Übersendung dieser „Anfrage über die Anmietung von Ferienwohnungen bzw. Ferienhäusern“ an den Mietinteressenten gibt der Vermieter, vertreten durch den Vermittler, ein freibleibendes Angebot zum Vertragsschluss bzgl. der betreffenden Ferienunterkunft gegenüber dem Interessenten ab. Nimmt der Mietinteressent das Angebot durch Zurücksendung der ausgefüllten und unterzeichneten Anfrage an und ist die Ferienunterkunft weiterhin verfügbar, so kommt damit der Vertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter zustande. Der Vermittler wird dem Mieter zeitnah eine Buchungsbestätigung übermitteln

§ 3 Kurtaxe
Der Mieter ist verpflichtet, die Kurtaxe an den Vermieter, durch Überweisung des betreffenden, gemäß Satzung des Urlaubsorts erhobenen Betrages, auf das Konto des Vermittlers zu entrichten. Die Kurtaxe beträgt EUR 2,80 (Hauptsaison) bzw. EUR 1,20 (Nebensaison) pro Tag/Person. Der Vermittler leitet die Kurtaxe an die zuständige Gemeinde weit

§ 4 Sorgfaltspflichten
Der Mieter hat das Mietobjekt und die in ihm enthaltenden Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Durch ihn schuldhaft verursachte Schäden hatder Mieter dem Vermieter zu ersetzen. Während der Mietzeit eintretende Schäden hattder Mieter unverzüglich dem Vermittler zu melden. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt wie vorgefunden zurück-zugeben. Das Umstellen des Mobiliars ist nicht gestatte

§ 5 Hausordnung
Der Mieter ist verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Die Hausordnung liegt in dem Mietobjekt aus

§ 6 Rücktritt
(1) Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt hat schriftlich gegenüber dem Vermittler zu erfolgen. Im Falle eines Rücktritts kann der Vermieter vom Mieter eine Stornierungs-Entschädigung verlangen und zwar in folgender
Höhe:
-Bei einem Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn: 10 %des Mietpreises;
-Bei einem Rücktritt 44 Tage bis 33 Tage vor Mietbeginn: 30 %des Mietpreises;
-Bei einem Rücktritt 32 Tage bis 22 Tage vor Mietbeginn: 60 %des Mietpreises;
-Bei einem Rücktritt 21 Tage bis 12 Tage vor Mietbeginn: 80 %des Mietpreises;
-Danach 90 % des Mietpreises (dies gilt auch bei Nichtantrittoder vorzeitiger Abreise des Mieters).
Als Stichtag für die Berechnung der vorgenannten Fristen gilt der Eingang der Kündigung beim Vermittler. Dem Mieter bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens unbenommen. (2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bleibt von der vorstehenden Regelung des § 7 (1) für beide Vertragspartner unberühr

§ 7 Zahlungsweise
(1) Die Zahlung des in der Anfrage genannten Gesamtbetrags und der Kurtaxe erfolgt ausschließlich an den Vermittler auf das in der Anfrage genannte Konto.
(2) Der Mieter hat innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 25 % des o.g. Gesamtbetrages auf das in der Anfrage genannte Konto des Vermittlers zu zahlen. Eine gesonderte Inrechnungstellung des Anzahlungsbetrags erfolgt nicht. Die Anzahlung wird stattdessen in der Gesamtrechnung ausgewiesen.
(3) Der Restbetrag (d.h., der Gesamtbetrag abzüglich der Anzahlung) ist bis 30 Tage vor Mietbeginn, ebenfalls auf das zuvor genannte Konto des Vermittlers, zu zahlen.
(4) Maßgeblich zur Einhaltung der unter § 7 (2) und (3) gesetzten Zahlungsfristen ist der vollständige Eingang der jeweiligenBeträge auf dem Konto des Vermittlers.
(5) Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

§ 8 Übergabe des Mietobjekts, Schlüssel
Die Übergabe des Mietobjekts erfolgt am Anreisetag ab 16:00 Uhr. Der Schlüssel zum Mietobjekt wird in einem Schlüsseltresor hinterlegt oder durch den Hausmeister-Service vor Ort bis 18:00 Uhr überreicht. Die Kontaktdaten des jeweiligen Hausmeister-Service werden dem Mieter mit der Zusendung der Kurkarten mitgeteilt.Der Vermieter übernimmt bei Anreise des Mieters außerhalb des vorgenannten Übergabezeitfensters keine Gewähr für eine Übergabe des Mietobjekts noch am selben Tag. Daher ist im Falle einer Verspätung des Mieters der Service unbedingt rechtzeitig durch den Mieter zu kontaktieren und ein Termin abzustimmen, um die Übergabe auch bei Verspätung des Mieters noch sicherzustellen. Der Mieter hat alle erhaltenen Schlüssel am Abreisetag spätestens um 10:00Uhr beim Hausmeister-Service zurückzugeben.Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt am Abreisetag in einem ordentlichen und besenreinen Zustand zurückzugeben, andernfalls werden dem Mieter evtl. zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung gestellt

§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit
Der Vermittler erhebt und speichert die ihm im Zuge des Vertragsschlusses und dessen Durchführung übermittelten Daten des Mieters, um seine Aufgaben als Vermittler erfüllen zu können. Mit der Übermittlung seiner Kontaktdaten erklärt sich der Mieter mit der Speicherung der Daten beim Vermittler und damit einverstanden, dass seine Daten an den Vermieter der gewählten Ferienunterkunft, den Hausmeister-Service und die für die Erhebung der Kurtaxe zuständige Stelle weitergeleitet werden. Darüber hinaus behandelt der Vermittler sämtliche Daten des Mieters anderen gegenüber vertraulich und erklärt hiermit ausdrücklich, dass eine Weitergabe der Daten an Dritte, insbesondere zu Werbezwecken, nicht stattfindet, sofern sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

§ 10 Nebenstimmungen, Schriftform
Als besondere Nebenabrede zu diesem Vertrag wird das Folgende vereinbart:Sonstige mündliche oder schriftliche Nebenabreden bestehen nicht. Sie haben auch keine Gültigkeit, dies gilt auch für etwaige abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis des vorstehenden Satzes.

§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eineLücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

§ 12Rechtswahl, Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung. Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren die Parteien als ausschließlichen Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag Ribnitz-Damgarten.